Abschied von der Erdbestattung
Friedhöfe verlieren zunehmend an Bedeutung
Ab Oktober 2025:
Letzte Ruhe nach individuellen Regeln. In Rheinland-Pfalz sind neue Wege der Bestattung erlaubt. Eine Abkehr der bis dato in allen Bundesländern bestehenden Friedhofspflicht ist nun in Rheinland-Pfalz möglich.
Gestorbene Menschen müssen weiterhin bestattet werden, aber nicht zwingend auf einem Friedhof. Im Jahr 2012 wurden noch 36 Prozent der Toten im Sarg bestattet. 2023 waren es nur noch 20 Prozent.

Länderspezifische Neuregelung:
Änderung des Bestattungsrechtes in Rheinland-Pfalz macht neue Beisetzungsformen möglich.
In Rheinland-Pfalz lebende Menschen können, ab Oktober 2025, zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung erstellen, damit im Sterbefall Angehörige, autorisierte Personen oder Bestattungsunternehmen dem Bestattungswunsch des verstorbenen Menschen nach den erweiterten Möglichkeiten des neuen Bestattungsgesetz entsprechen können.
Tote müssen weiterhin bestattet werden.
Die Beratung, Organisation und Durchführung des ausgewählten Bestattungsablaufes wird durch ein Bestattungshaus vorgenommen. Für Bestatterinnen und Bestatter entsprechen diese Neuregelungen zunehmend den Wünschen und Vorstellungen der Bestattungsbeauftragenden.
Neue Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz
Grundsätzlich sollte die gewählte Form der Bestattung beim Ordnungsamt, Standesamt, Sozialamt oder der Friedhofsverwaltung der zuständigen Kommune, hier ist die letzte Meldeanschrift der verstorbenen Person ausschlaggebend, angezeigt werden.
Feuerbestattung: Folgende Bestattungsarten sind nach einer Kremierung möglich.
- Naturbestattung
- Baumbestattung - Tree of Life
- Flussbestattung
- Tuchbestattung
- aus der Asche des Verstorbenen hergestellter Diamant
- Aufbewahrung der Urne zu Hause
